Qualitätsmanagement

Wir schaffen Qualität

Die Qualitätspolitik der St. Augustinus Gruppe basiert auf christlichen Werten, die in den Trägergrundsätzen fest verankert sind. Neben einem hohen Anspruch an Fachlichkeit, prägen besonders Nächstenliebe, Menschlichkeit und eine christlich-soziale Verpflichtung die tägliche Arbeit und den Umgang mit Bewohnern, Gästen und deren Bezugspersonen bzw. vertretungsberechtigte Person. Die Mitarbeitenden der Seniorenhilfe gewährleisten eine bedürfnis- und bedarfsorientierte, professionelle und zuverlässige Versorgung der ihnen anvertrauten Menschen. Im Zentrum der qualifizierten, bewohner- bzw. gästeorientierten ganzheitlich-aktivierenden Pflege und Betreuung steht der pflegebedürftige Mensch mit seiner individuellen Biographie und seinen individuellen Wünschen, Bedürfnissen, Bedarfen und Fähigkeiten. Die Erhaltung und Förderung beziehungsweise die Wiedererlangung von Selbständigkeit und Unabhängigkeit, sowie die Teilhabe und das Wohlbefinden des pflegebedürftigen Menschen sind primäre Ziele. 

Die Mitarbeitenden begegnen Bewohner bzw. Gästen mit Warmherzigkeit, Achtung und Anteilnahme. Sie bemühen sich, ihren Anliegen und Wünschen möglichst gerecht zu werden. Die Mitarbeitenden sind sich des Vertrauens der Menschen in ihrer Obhut immer bewusst.

Die Qualitätspolitik und somit die grundsätzlichen Qualitätsziele sind aus den Trägergrundsätzen abgeleitet und bilden den inhaltlichen Rahmen. Gemeinsames Merkmal aller Qualitätsziele sind der christliche Auftrag und das Streben nach ständiger Verbesserung. Die aus den Träger-grundsätzen abgeleiteten grundsätzlichen Qualitätsziele der St. Augustinus Gruppe sind in der aktuellen Qualitätspolitik dargelegt.

Qualitätsmanagement meint die Qualitätsplanung, -erbringung, -überprüfung und -verbesserung unter Berücksichtigung von Risiken und Chancen sowie unter Einbeziehung Dritter. Es berücksichtigt externe gesetzliche und behördliche Qualitätsanforderungen (z.B. Vorgaben aus dem Sozialgesetzbuch XI, dem Wohn- und Teilhabegesetz etc.).

Die Hauptverantwortung für das Erreichen der Qualitätsziele auf der Ebene der Un- ternehmensgruppe, der Unternehmensbereiche, der Einrichtungen und Stabsabteilungen sowie Servicebereiche liegt bei den jeweiligen Führungskräften, die dabei methodisch-technisch durch Stabsfunktionen unterstützt werden.

Qualitätsmanagement ist Führungsaufgabe, analog zu der Ebene der Unternehmensgruppe wird die Aufgabe des Qualitätsmanagements des Unternehmensbereiches Seniorenhilfe durch die jeweiligen Führungskräfte wahrgenommen. Es erfolgt eine methodisch-technische Führungsunterstützung durch den Qualitätsmanager. Die Führungskräfte werden durch Beratung, konzeptionelle Unterstützung und Methodenkompetenz begleitet.

Jeder einzelne Mitarbeiter ist in das Qualitätsmanagement eingebunden. Die Tätigkeiten aller Mitarbeiter sind auf das Erreichen der Qualitätsziele ausgerichtet. Die Qualitätspolitik und deren Ziele sind für alle Mitarbeiter verbindlich. Sie sollen aktiv am Qualitätsmanagement mitwirken und zum Erreichen der Ziele beitragen.

Für alle Ebenen und Bereiche ist festgelegt, wo welche Aufgaben, Kompetenzen und Verant-wortungen für die Sicherung von Qualität angesiedelt sind. Die Maßnahmen zur internen Sicherung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität unterliegen einer kontinuierlichen Dokumentation und Überprüfung.

Das Qualitätsmanagement der Einrichtungen der Seniorenhilfe ist im jeweiligen Intranet Organisationshandbuch abgebildet. 

Die Aufgabe für die Leitungsebene der jeweiligen Senioreneinrichtung besteht darin durch geeignete Zielvorgaben das interne Qualitätsmanagement kontinuierlich  weiterzuentwickeln und hierfür personelle und materielle Ressourcen zur Verfügung zu stellen. 

Die kontinuierliche interne Qualitätsentwicklung der Einrichtung stützt sich auf den in der Fachsprache „PDCA -Zyklus“ genannten Verbesserungszyklus (plan: planen; do: handeln; check: überprüfen; act: anpassen). Ein kontinuierlicher Qualitätsverbesserungsprozess beginnt mit der Formulierung des zu erreichenden bzw. zu erwartenden Qualitätsniveaus in Form von Zielen. Im Anschluss daran erfolgt die Planung, Umsetzung und Evaluation in der Praxis. Je nach Ergebnis der Evaluation werden die Maßnahmen und ggf. die Ziele angepasst. 

Medizinproduktesicherheit

Die aktuelle Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) verlangt im § 6, dass jede Gesundheitseinrichtung mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten sicherzustellen hat, dass eine sachkundige und zuverlässige Person mit medizinischer, naturwissenschaftlicher, pflegerischer, pharmazeutischer oder technischer Ausbildung als Beauftragter für Medizinproduktesicherheit bestimmt ist.

Die im Josef-Haus bereits etablierten Prozesse zum Umgang mit Produktrückrufen, korrektiven Maßnahmen, Sicherheitshinweisen und (Beinah-)Vorkommnisse wurden um diese neue Forderung aus der MPBetreibV ergänzt.